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                        VW Käfer Hochzeitsfahrten

Allgemeine Vermietbedingungen (AVB) Hochzeitsfahrten

 

Gültigkeit: Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

Vertragsabschluß: Unsere Angebote sind freibleibend. Reservierungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

Leistungen: Fahrt zum Blumenhändler, Abholen des Brautpaares, Fahrt zur Kirche oder zum Standesamt, Fahrt zum Phototermin, Fahrt zum Ort der Feier. Weitere Leistungen auf Anfrage, Preise nach Absprache.

 

Zahlungsbedingungen: Es gelten die vereinbarten und schriftlich bestätigten Preise. Nach der Anmeldung wird -innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Auftragsbestätigung- als Anzahlung die Hälfte des vereinbarten Mietpreises fällig (Vorkasse). Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so wird die

Anzahlung nicht erstattet. Einzig bei plötzlicher, schwerer Erkrankung oder Tod wird die Anzahlung zurückerstattet. Die Verlegung eines bereits bestätigten Termins erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters.

 

Gewährleistung und Schadensersatz: Kommt der Termin aus Gründen, die wir zu verantworten haben (höhere Gewalt, defektes Fahrzeug) nicht zustande, so wird die Anzahlung zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Kündigung: Ferner ist der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde: unrichtige oder unvollständige Angaben (zum Beispiel über Fahrtstrecken) gemacht hat, oder die Anzahlung nicht geleistet hat.

Eine sofortige Beendigung der Beauftragung (auch während eines Termins) ist ausserdem jederzeit möglich wenn zum Beispiel gegen die Nutzungsbedingungen der Fahrzeuge verstossen wird. Diese Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages und werden mit dem Angebot ausgehändigt.

Weitere gesetzliche Kündigungsgründe bleiben daneben bestehen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters bleibt vorbehalten.